Donnerstag, 11. März 2010

Schweinegrippe-Impfung: Ein abgekartetes Spiel?

Samstag, 21. November 2009



Regierungen weltweit sollen bereits vor zwei Jahren Verträge mit der Pharmaindustrie und den Schweinegrippe-Impfstoffen gemacht haben. Zu einem Zeitpunkt, wo es die Schweinegrippe offiziell noch nicht mal gab. Was geht hier eigentlich vor?

Aus geheimen Quellen sind nun Verträge aufgetaucht, die beweisen wollen, dass der Pharmagigant GlaxoSmithKline mit Gesundheitsbehörden weltweit bereits vor zwei Jahren Verträge über einen Imfpstoff abgeschlossen haben soll, für den es damals noch gar keine Krankheit gab: Pandemrix.

Allein die Tatsache, dass diese Verträge bereits Ende 2007 geschlossen wurden, wäre schon ein Skandal. Denn das würde bedeuten, dass die Schweinegrippe und dessen Impfstoff ein abgekartetes Spiel zwischen Pharma- und Gesundheitsbehörden ist. Denn die Verträge obliegen einer streng geregelten Geheimhaltung. Trotzdem, hier Auszüge aus den „geheimen“ Verträgen:

„Der Pandemie Impfstoff oder der Prä-Pandemie-Impfstoff werden im Mock-Up Zulassungsverfahren zugelassen.“ Ausserdem sollen in den Vereinbarungen sogar ganz klar die Bekanntgabungs-Methoden geregelt worden sein. „Bekanntgabe einer Influenza-Pandemie durch die Wetlgesundheitsorganisation (WHO) bei erreichen der Stufe 6 und Identifizierung und Bekanntgabe des relevanten Virustyps.“ Weiters heisst es: „Die Länder verpflichten sich, alle sich bis zu einer Einstellung der Produktion bereits im Produktionsprozess befindlichen, für sie zu produzierenden Mengen des Vertragsgegenstandes abzunehmen und zu bezahlen.“

Krass, nicht? Es geht noch weiter: „Die Länder verpflichten sich gegenüber des Vertragspartners (GlaxoSmithKline) gesamtschuldnerisch frei von Schadensersatzansprüchen Dritter, Verlusten oder finanziellen Aufwendungen, die aus Ansprüchen und Klagen gegen sie entstehen im Zusammenhang mit der Anwendung, mit der organisatorischen Abwicklung, dem Vertrieb oder der Lagerung des Pandemie Impfstoffes, soweit diese Umstände der SPC nicht enthalten sind. Sollte aufgrund nachträglich bekannt werdender Umstände die “Nutzen-Risiko-Abwägung” für den Pandemie-Impfstoff der zweiten Generation insgesamt negativ ausfallen, gilt die Haftungsfreistellung für diesen Fall und alle nachträglich als Haftungsbegründenden eingestuften Nebenwirkungen ebenfalls”. Konkret heisst das: Wer die künstlich erschaffene Panik glaubt und sich impfen lässt, ist sich selbst überlassen.

Lesen Sie selbst die „geheimen“ Veträge:

http://www.arznei-telegramm.de/Vertrag01-GSK-Bund-Laender.pdf
http://www.arznei-telegramm.de/Vertrag02-GSK-Bund-Laender.pdf

Und sehen Sie das sehr interessante Video:

«Schweinegrippe der geplante Genozid» Interview mit Jane Bürgermeister






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Donnerstag, 11. März 2010

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Amoklauf von Winnenden: Inszenierter Massenmord?

Mittwoch, 10. März 2010

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