Kein Alkohol und keine Zigis mehr für Hartz-IV Empfänger? Die deutsche Regierung erwägt eine Streichung von Alkohol und Tabak aus den Hartz-IV-Regelsätzen. Oder anders formuliert: Bald gibt’s für die deutschen Sozialfälle keine Kohle mehr fürs saufen und rauchen. Zumindest, wenn die Frage „Gehört Bier und Kippen zum Grundbedarf?“ mit „Nein“ beantwortet wird.
Jetzt kommts knüppeldick für Hartz-IV-Empfänger. Die Regierung überlegt, ihre einzigen Hobbys, Rauchen und Saufen, nicht mehr zum Grundbedarf zu zählen. Eine endgültige Meinungsbildung werde in zwei bis drei Wochen erwartet, wenn die Auswertung der aktuellen Einkommens- und Verbrauchsstichproben vorliege. Die FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger hat in einem Interview mit der Rheinischen Post die grundsätzliche Frage aufgeworfen, "ob alles, was derzeit zum Grundbedarf gehört, tatsächlich Grundbedarf ist". Für viele gehört natürlich Saufen und Rauchen ebenso zum Grundbedarf wie Fernsehgucken und uneheliche Kinder machen.